Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gästehäuser Gut Füchtel und Welpe für den Beherbergungsvertrag (Gastaufnahmevertrag)
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die mietweise Überlassung von Apartments in den Gästehäusern Gut Füchtel und Gut Welpe. Als Vertragspartner gilt der landwirtschaftliche Betrieb Gut Füchtel vertreten durch Clemens-A. Graf von Merveldt, im Folgenden auch „Vermieter“ genannt.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in AGB des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Herbergsbetrieb ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt, mit entsprechender Buchungsbestätigung des Vermieters, ein Beherbergungsvertrag (nachfolgend Vertrag) zustande. Buchungsanfrage und Buchungsbestätigung können mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen.
Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet dieser dem Vermieter als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Für die Benutzung der durch den Gast bereitgestellten Einrichtungen gilt die Hausordnung)
Widerrufsbelehrung
Ist der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters oder durch Fernkommunikationsmittel zustande gekommen, so kann dieser innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E- Mail) widerrufen werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast verpflichtet sich, die Apartments maximal mit der jeweils zulässigen Anzahl Gäste zu belegen. Überbelegungen der Apartments sind in jedem Fall anzuzeigen und kostenpflichtig.
Tierhaltung ist nur in den extra gekennzeichneten Apartments zulässig und kostenpflichtig. Sollte der Gast ohne Wissen des Vermieters Tiere in den gemieteten Apartments halten, hat er die Kosten für notwendig werdende Extrareinigung und Desinfizierung zu zahlen. Der Gast haftet für Schäden, die Haustiere in und an den Unterkünften, wie auch auf dem Grundstück, verursachen. Es ist nicht erlaubt, Tiere in den Apartments unbeaufsichtigt zu lassen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch maximal 10 % anheben. Die Preise können vom Vermieter auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Anzahl oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Herbergsbetrieb dem zustimmt.
Der Gast verpflichtet sich, die in Anspruch genommenen Leistungen spätestens am Tag der Abreise unmittelbar an den Vermieter zu zahlen.
Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum, sind binnen 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter ist berechtigt, die Rechnung sofort fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Der Vermieter ist berechtigt, vom Kunden bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Herbergsbetriebs aufrechnen.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Der Vermieter räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
a) Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung.
b) Der Vermieter hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Diese beträgt bei einem Rücktritt bis 31. Tag vor Mietbeginn 10% des Preises; bis 21. Tag vor Mietbeginn 20% des Preises; bis 11 Tag vor Mietbeginn 40% des Preises; bis 7. Tag vor Mietbeginn 60%, danach 80 % des Preises.
c) Sofern der Vermieter die Entschädigung konkreter berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Vermieter zu erbringende Leistung und Abzug des Wertes der von dem Vermieter ersparten Aufwendungen sowie dessen was er durch anderweitige Verwendung der Leistung erwirbt.
Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
Hat der Vermieter dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Vermieter. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
5. Rücktritt des Vermieters
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Vermieter ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Rücktrittsrecht gilt außerdem insbesondere dann, wenn die vertraglich vereinbarte Vorauszahlung nicht geleitet wurde, wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden oder wenn eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt. Ein Rücktrittsrecht gilt auch, wenn höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
Bei einem berechtigten Rücktritt des Vermieters, besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
6. Zimmerbereitstellung, An- und Abreise
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, es sei denn, der Vermieter hat die Bereitstellung ausdrücklich schriftlich bestätigt. Sollte ein gebuchtes Apartment aus bestimmten Gründen nicht zur Verfügung stehen, ist der Vermieter berechtigt, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Einen Anspruch auf frühere Bereitstellung hat der Gast nicht.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments spätestens um 11 Uhr zu räumen. Bei späterer Räumung ist der Vermieter berechtigt für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 15 Uhr 50 % des Preises, danach 100 % des Preises eines Apartments zu berechnen.
7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich dieser auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
Soweit der Gast einen Schaden an Einrichtungsgegenständen oder anderen Rechtsgütern des Vermieters verursacht, ist der Gast zum Schadensersatz verpflichtet. Bei Verlust von Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind diese dem Wert nach zu ersetzen. Sobald der Gast einen Schaden oder Verlust feststellt oder verursacht, hat er diesen unverzüglich beim Vermieter zur Anzeige zu bringen.
Den Gästen werden Stellplätze für PKW zur Verfügung gestellt. Hierdurch kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Beschädigungen oder Abhandenkommen von auf den Grundstücken des Vermieters abgestellten Fahrzeugen oder deren Inhalt haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand Dezember 2020
Gästehäuser Gut Füchtel und Welpe, Clemens-A. Graf v. Merveldt, Füchtel 2, 49377 Vechta