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Adresse:
Gut Füchtel 2,
49377 Vechta
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Telefon: +49 4441 921571
Fax: +49 4441 921572
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Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gästehäuser Gut Füchtel und Welpe für den Beherbergungsvertrag (Gastaufnahmevertrag)
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die mietweise Überlassung von Apartments in den Gästehäusern Gut Füchtel und Gut Welpe. Als Vertragspartner gilt der landwirtschaftliche Betrieb Gut Füchtel vertreten durch Clemens-A. Graf von Merveldt, im Folgenden auch „Vermieter“ genannt.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in AGB des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Herbergsbetrieb ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt, mit entsprechender Buchungsbestätigung des Vermieters, ein Beherbergungsvertrag (nachfolgend Vertrag) zustande. Buchungsanfrage und Buchungsbestätigung können mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen.
Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet dieser dem Vermieter als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Für die Benutzung der durch den Gast bereitgestellten Einrichtungen gilt die Hausordnung)
Widerrufsbelehrung
Ist der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters oder durch Fernkommunikationsmittel zustande gekommen, so kann dieser innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E- Mail) widerrufen werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast verpflichtet sich, die Apartments maximal mit der jeweils zulässigen Anzahl Gäste zu belegen. Überbelegungen der Apartments sind in jedem Fall anzuzeigen und kostenpflichtig.
Tierhaltung ist nur in den extra gekennzeichneten Apartments zulässig und kostenpflichtig. Sollte der Gast ohne Wissen des Vermieters Tiere in den gemieteten Apartments halten, hat er die Kosten für notwendig werdende Extrareinigung und Desinfizierung zu zahlen. Der Gast haftet für Schäden, die Haustiere in und an den Unterkünften, wie auch auf dem Grundstück, verursachen. Es ist nicht erlaubt, Tiere in den Apartments unbeaufsichtigt zu lassen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch maximal 10 % anheben. Die Preise können vom Vermieter auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Anzahl oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Herbergsbetrieb dem zustimmt.
Der Gast verpflichtet sich, die in Anspruch genommenen Leistungen spätestens am Tag der Abreise unmittelbar an den Vermieter zu zahlen.
Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum, sind binnen 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter ist berechtigt, die Rechnung sofort fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Der Vermieter ist berechtigt, vom Kunden bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Herbergsbetriebs aufrechnen.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Der Vermieter räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
a) Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung.
b) Der Vermieter hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Diese beträgt bei einem Rücktritt bis 31. Tag vor Mietbeginn 10% des Preises; bis 21. Tag vor Mietbeginn 20% des Preises; bis 11 Tag vor Mietbeginn 40% des Preises; bis 7. Tag vor Mietbeginn 60%, danach 80 % des Preises.
c) Sofern der Vermieter die Entschädigung konkreter berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Vermieter zu erbringende Leistung und Abzug des Wertes der von dem Vermieter ersparten Aufwendungen sowie dessen was er durch anderweitige Verwendung der Leistung erwirbt.
Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
Hat der Vermieter dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Vermieter. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
5. Rücktritt des Vermieters
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Vermieter ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Rücktrittsrecht gilt außerdem insbesondere dann, wenn die vertraglich vereinbarte Vorauszahlung nicht geleitet wurde, wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden oder wenn eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt. Ein Rücktrittsrecht gilt auch, wenn höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
Bei einem berechtigten Rücktritt des Vermieters, besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
6. Zimmerbereitstellung, An- und Abreise
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, es sei denn, der Vermieter hat die Bereitstellung ausdrücklich schriftlich bestätigt. Sollte ein gebuchtes Apartment aus bestimmten Gründen nicht zur Verfügung stehen, ist der Vermieter berechtigt, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Einen Anspruch auf frühere Bereitstellung hat der Gast nicht.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments spätestens um 11 Uhr zu räumen. Bei späterer Räumung ist der Vermieter berechtigt für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 15 Uhr 50 % des Preises, danach 100 % des Preises eines Apartments zu berechnen.
7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich dieser auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
Soweit der Gast einen Schaden an Einrichtungsgegenständen oder anderen Rechtsgütern des Vermieters verursacht, ist der Gast zum Schadensersatz verpflichtet. Bei Verlust von Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind diese dem Wert nach zu ersetzen. Sobald der Gast einen Schaden oder Verlust feststellt oder verursacht, hat er diesen unverzüglich beim Vermieter zur Anzeige zu bringen.
Den Gästen werden Stellplätze für PKW zur Verfügung gestellt. Hierdurch kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Beschädigungen oder Abhandenkommen von auf den Grundstücken des Vermieters abgestellten Fahrzeugen oder deren Inhalt haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand Dezember 2020
Gästehäuser Gut Füchtel und Welpe, Clemens-A. Graf v. Merveldt, Füchtel 2, 49377 Vechta
Kaminholz vom Gut Füchtel
Land- und Forstwirtschaft aus der Region
Der Füchteler und Welper Wald am Stadtrand von Vechta wird seit Generationen vom Gut Füchtel gepflegt. Dieser Wirtschaftswald ist ein ökologisches Refugium für Flora und Fauna sowie ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Menschen vor Ort.
Bei uns erhalten Sie Kaminholz aus dem eigenen Betrieb mit kontrollierter und zertifizierter Forstwirtschaft. Unser Mischwald besteht überwiegend aus Buchen, Eichen, Eschen, Erlen und Birken sowie Kiefern, Fichten, Lärchen und Douglasien. Wir trocknen das Kaminholz mit der Abwärme von Biogasanlagen, dadurch ist es ofenfertig und sofort verwendbar.
Wir liefern Ihnen das Holz auf Wunsch direkt vor Ihre Haustür bzw. auf Ihren Lagerplatz. Sie können dabei wählen, ob Sie es lose oder in einer Gitterboxe bestellen.
Jede Fläche, aus der Bäume entnommen werden, wird bei uns umgehend wieder aufgeforstet. Durch den Kauf unseres Kaminholzes unterstützen Sie damit direkt den Erhalt des Waldes und die Forstwirtschaft vor Ort.Die Nutzung der natürlichen und erneuerbaren Ressource Holz zum Heizen leistet darüber hinaus einen messbaren Beitrag für Klimaschutz und Umwelt.
Holzarten
Birke und Erle: Weichhölzer mit geringerem Heizwert. Eignen sich sehr gut zum Anfeuern.
Nadelhölzer (Fichte, Douglas, Lärche, Kiefer): Geringer Brennwert, eignet sich sehr gut zum Anfeuern und entwickelt hohe Temperaturen.
Buche: Sehr gute Brenneigenschaften und hoher Heizwert. Brennt ruhig und lange ab.
Eiche: Hartholz mit einem sehr guten Brennwert. Verbrennt langsam mit einer langen Glutphase.
Esche: Hartholz mit einem hohen Brennwert. Brennt ruhig und gleichmäßig ohne Funkenflug.
Gemischtes Kaminholz: Kombiniert die Vorteile der verschiedenen Holzarten für ein optimales Abbrandverhalten (oder Brennergebnis).
- Neben der Standardlänge von 33 cm können Sie auch zwischen 25 cm und 50 cm langen Holzscheiten wählen.
- die Lieferung von Anzündholz ist auf Anfrage ebenfalls möglich (gesackt oder lose)!
- Standard ist die Abnahme eines vollen Anhängers lose geschüttet ca. 4,5 rm
Leistungen
- Wir bieten verschiedene Holzsorten für jeden Anwendungszweck an.
- Die Lieferung erfolgt direkt zu Ihnen nach Hause.
- Wir bieten die Lieferung lose auf einem Pkw-Anhänger (ca. 2 – 5 SRM) oder in einer Gitterboxe (ca. 1,4 SRM) an.
- Das Holz ist trocken, gespalten und ofenfertig in Längen von 33 oder 25 cm lieferbar
- Auf Wunsch bekommen Sie auch frisch gespaltenes oder unbearbeitetes Holz.
- Bestellungen direkt online über diese Seite oder per whatsapp an 0151-40080077 oder telefonisch an nebenstehende Nummern!
Produktion und Verkauf/Abholung
Das als Brennholz bei der Durchforstung ausgezeichnete Holz wird direkt aus unseren Waldflächen auf den neu angelegten Lagerplatz „Am Hellms Damm“ in Vechta gebracht. Dieser liegt verkehrsgünstig nahe unserer Flächen im Vechtaer Ortsteil Telbrake.
Dort wird es auf Länge gesägt und gespalten und dann mittels großer Trocknungscontainer an eine Biogasanlage in der Region gebracht, wo das Holz in Mengen von 20 bis 40 cbm je Container mit der warmen Abluft der Anlage innerhalb von 12 bis 14 Tagen auf eine Restfeuchte von ca. 18 % heruntergetrocknet wird. Dieses Verfahren bezeichnet man auch als „Kammertrocknung“.
Nach dem Trocknungsvorgang wird es in unserer neu errichteten Lagerhalle auf dem Platz nach Holzarten getrennt eingelagert. Wir können hier bis zu 1.000 cbm trockenes Holz einlagern.
Vor der Auslieferung wird das Holz mittels einer Siebschaufel noch von groben Bestandteilen gereinigt und dann verladen.
Zu Ihnen kommt es entweder lose geschüttet auf einem Pkw-Anhänger mit einem Fassungsvermögen von ca. 5 SRM. Diesen kippen wir dann bei Ihnen ab. Auf Nachfrage bieten wir Ihnen gerne auch das Aufstapeln des Holzes auf Ihrem Lagerplatz an.
Eine weitere Möglichkeit der Anlieferung ist lose geschüttet in einer Gitterboxe auf Palette mit einem Maß von 1,20 m (L) x 1 m (B) x 1,20 m (H) entsprechend 1,44 SRM. Diese Boxe kann bei Ihnen verbleiben und wird auf Abruf wieder befüllt bzw. getauscht.
Der Aufpreis für diesen Service beträgt 20 Euro pro Boxe. Der Vorteil ist, dass Sie das Holz nicht aufstapeln oder bewegen müssen. Sie brauchen nur einen trockenen und gut durchlüfteten Platz zum Abstellen der Box.
Natürlich ist es auch möglich, dass Sie das bestellte Kaminholz direkt bei uns am Platz mit einem eigenen Anhänger abholen. Die Mindestabnahmemenge beträgt in jedem Fall 2 SRM oder 1 Gitterboxe.
Preise (gültig für alle Bestellungen ab Oktober 2022)
Hierbei handelt es sich um den Standardpreis für gespaltenes und getrocknetes Holz mit einer Scheitlänge von 33 cm. Mengen in Schüttraummetern (SRM). Für eine Scheitlänge von 25 cm erhöht sich der Preis um jeweils 5 Euro. Für die Bestellung einer Gitterboxe gilt ein Aufpreis von 20 Euro. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt.
Aufgrund der derzeitigen Situation können sich die Preise und die Verfügbarkeit kurzfristig ändern. Daher können wir bei Bestellungen den Preis nicht garrantieren.
Holz | Holztyp | Preis (33 cm) |
---|---|---|
1 SRM Birke | Weichholz | 120 Euro |
1 SRM Erle | Weichholz | 120 Euro |
1 SRM Nadelholz | Weichholz | nicht lieferbar |
1 SRM Buche | Hartholz | 145 Euro |
1 SRM Eiche | Hartholz | 135 Euro |
1 SRM Esche | Hartholz | 135 Euro |
1 SRM Mix-Holz | Weich- und Hartholz | 135 Euro |
Das ist unser Team in Füchtel 2024!
Clemens von Merveldt (Jahrgang 1961) ist Diplom-Agraringenieur und Pferdewirtschaftsmeister. Er ist Betriebsleiter und Ihr Ansprechpartner (Tel 0173-2416769). Neben der Leitung und Organisation des Gesamtbetriebes widmet er sich der Ausbildung und Vermarktung der jungen Dressurpferde.
Andrea von Merveldt (Jahrgang 1962), Diplom-Kauffrau und erfolgreich im Vielseitigkeitssport bis zur Deutschen Meisterschaft. Sie managt neben der Buchhaltung und dem Haushalt unsere Gästehäuser in Füchtel und Welpe. Daneben ist sie ebenfalls aktiv im Sattel und unterstützt das Management des Gesamtbetriebes.
Patricia Seddig (geb.von Merveldt, Jahrgang 1990): unsere Tochter Patricia war sehr erfolgreich im Junioren Dressursport, hat BWL in Münster studiert und ist sportlich mit verschiedenen Pferden vom Bundeschampionat bis zum bis Grand Prix erfolgreich. Inzwischen mit Alex Seddig verheiratet und zweifache Mutter, freuen wir uns sehr, sie weiter im Betrieb zu haben. Sie reitet sehr erfolgreich unsere Nachwuchspferde (so hat sie 2022 mit Highlight OLD das OL-Landeschampionat gewonnen!) und stellt diese von der Jungpferdeprüfung bis zur Klasse S vor. Neben dieser Aufgabe ist sie zuständig für das Management in unseren Gästehäusern.
Sebastian von Merveldt (geb. 1993): unser jüngster Sohn ist nach verschiedenen Praktika im landtechnischen Bereich, einem Studium der Landwirtschaft an der FH in Osnabrück, einer Fortbildung zum Greenkeeper nach Abschluß seiner Ausbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt und Landwirtschaftsmeister seit dem Jahr 2024 mit in der Betriebsleitung. Er hat über fünf Jahre unseren Landschaftspflege Betrieb als Greenkeeper für Golfplatzpflege geleitet und wird unser Unternehmen weiter in die Zukunft führen.
Rudy Daenekint ist seit Juni 2024 in unserem Team für den Beritt und die Ausbildung der jungen Dressurpferde verantwortlich. Er kommt gebürtig aus Belgien, wo er eine Ausbildung zum Bereiter absolviert hat. Er war in verschiedenen Ausbildungsställen tätig und hat viel Erfahrung in der Ausbildung gesammelt. Bei uns ist er verantwortlich für das Herausbringen, die Ausbildung und Vorstellung der jungen Remonten, wie auch der Pferde in Dressur(pferde)prüfungen auf Turnieren und die Kundenberatung.
Wibke Hammermann ist als "stable managerin" verantwortlich für die Organisation im Betrieb. Sie koordiniert Hufschmiede, Tierärzte und überwacht den Pferdebestand. Dazu ist sie für das Abfohlmanagement und die Bedeckungen bzw. Besamungen im Betrieb verantwortlich. Neben ihrer großen Erfahrung im Management eines Zuchtbetriebes und als Besamungswartin hat sie profunde Kenntnisse in Pferdezucht und Haltung und steht auch unseren Kunden beratend zur Seite.
In der Regel haben wir ein bis zwei Auszubildende Pferdewirte mit den Schwerpunkten Haltung und Service oder Zucht im Betrieb. Einige unserer Ehemaligen haben ihre Abschlußprüfungen mit Auszeichunungen bestanden. So auch Anne Franzen, die 2023 die Graf Lehndorf Plakette für besonders gute Prüfungsleistungen erhielt. Aktuell ist die Ausbildungsstelle nicht besetzt! Bei Interesse bewerben Sie sich gerne direkt per email oder telefonisch für einen Vorstellungstermin oder eine Probewoche im Betrieb.
Tobias Bothe ist inzwischen über 9 Jahre bei uns. Er ist bei uns zuständig für die Pflege der Pferde vor und nach dem Reiten, die Vorbereitung und Pflege des Zaum- und Sattelzeugs sowie die Ordnung in Stall und Sattelkammer. Daneben kümmert er sich um die Sauberkeit im Stall, das Einstreuen und Fegen sowie die allgemeine Pflege der Innen- und Außenanlagen sind sein Bereich.
Martina Mehler Koch leitet selbstständig mit ihrem Team unser Cafe Gut Füchtel. Sie ist Ihr Ansprechpartner rund um die Planung von kleinen und größeren Veranstaltungen und Feiern im Cafe Gut Füchtel und natürlich stellt sie mit ihrem Team all die leckeren Kuchen und Snacks täglich frisch her.
Markus Torbecke ist Landwirtschaftsmeister und seit über 25 Jahren für den landwirtschaftlichen Teil des Betriebes verantwortlich zuständig. Er managt den Betrieb, ist ständige Vertretung des Betriebsleiters und verantwortlich dafür, das im Innen- und Außenbereich alles funktioniert.
Unser Hoftierarzt Dr. Eckhard Güldner aus Wildeshausen hat sich über 30 Jahre um das Wohl unserer Pferde gekümmert und geht 2024 in den wohlverdieneten Ruhestand. Wir arbeiten eng mit allen bekannten Kliniken und Fachärzten der Region zusammen. Die Nachfolge von Dr. Güldner und Bestandsbeteuung übernimmt die Pferdeklinik von Dr. Steinmann, Harland und Görgens in Mühlen, mit der wir schon seit Jahren vertrauensvoll zusammen arbeiten.